Wie oft werden tierhaltende Betriebe kontrolliert?
Alle landwirtschaftlichen Tierhalterinnen und Tierhalter in Deutschland müssen die geltenden Tierschutzbestimmungen einhalten. Doch wie oft wird kontrolliert? Und wie häufig werden Verstöße festgestellt?
Immer wieder berichten die Medien über gravierende Tierschutz-Verstöße auf landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben. Aufgedeckt werden solche Verstöße häufig durch Tierschutzorganisationen, die diese Vergehen mit Bildern und Videos dokumentieren.
Viele Menschen fragen sich, warum es zu solchen Aufnahmen kommen kann. Sind die Probleme in der landwirtschaftlichen Tierhaltung tatsächlich so gravierend? Oder handelt es sich dabei, wie oft behauptet wird, um schwarze Schafe? Wie häufig werden landwirtschaftliche Betriebe eigentlich kontrolliert und wie oft werden dabei Verstöße festgestellt?
Muss Tierschutz kontrolliert werden?
Ja. Staatliche Behörden müssen kontrollieren, ob das Tierschutzrecht auf Tierhaltungsbetrieben eingehalten wird. So schreibt es eine EU-Verordnung vor, an die sich alle Mitgliedsstaaten halten müssen. Darin steht, dass diese Kontrollen ohne Vorankündigung erfolgen müssen und dass die Behörden ausreichend qualifiziertes und erfahrenes Personal dafür bereitstellen müssen.
Wer muss kontrollieren?
Zuständig für die Kontrolle und die Durchsetzung des Tierschutzrechts sind in Deutschland die Länder. Hier legt das jeweils zuständige Veterinäramt fest, welche Betriebe kontrolliert werden. Dabei gehen die Veterinäre risikoorientiert vor. Das heißt, sie prüfen anhand der ihnen vorliegenden Daten, welche Betriebe in irgendeiner Form auffällig geworden sind. Diese Betriebe werden dann in erster Linie geprüft. Manchmal besteht auch vorher schon ein Verdacht auf einen Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen.
Wie häufig wird kontrolliert?
Von den Bundesländern wird jährlich unter anderem ermittelt, wie viele kontrollpflichtige landwirtschaftliche Nutztierhaltungsbetriebe es gibt, auf wie vielen davon Kontrollen durchgeführt wurden und bei wie vielen dieser Betriebe es Beanstandungen gab. Diese Daten werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gesammelt und an die Europäische Kommission übermittelt.
Danach wurden im Jahr 2022 53.903 von insgesamt 298.844 kontrollpflichtigen Betrieben mit Nutzieren kontrolliert. Das ist eine Kontrollquote von insgesamt rund 18 Prozent. In mehr als einem Viertel dieser kontrollierten Betriebe wurden Verstöße gegen das Tierschutzrecht festgestellt.
Tierschützer und Wissenschaft fordern mehr und effektivere Kontrollen
Tierschützerinnen und Tierschützer weisen schon seit Jahren auf Missstände in Tierhaltungsbetrieben hin. Aus ihrer Sicht sei es kein Wunder, dass immer wieder Fälle aufgedeckt würden, wenn nur so selten kontrolliert würde. Sie fordern daher, dass die Kontrolldichte deutlich erhöht wird. Nach Meinung vieler Tierschutzorganisationen sollten die Betriebe mindestens einmal im Jahr auf die Einhaltung von Tierschutzstandards kontrolliert werden.
Aber nicht nur Tierschutzverbände sehen Handlungsbedarf. Auch der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hatte schon 2015 in seinem Gutachten "Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung" häufigere und bessere Kontrollen zum Tierschutz empfohlen.
Landwirtschaftsverbände erwidern: Tierschutzkontrolle ist nicht die einzige Überwachungsinstanz
Landwirtschaftliche Interessenverbände halten indes dagegen, dass die Vor-Ort-Kontrollen der Veterinärämter nicht als einziger Bewertungsmaßstab für den Tierschutz herangezogen werden dürfen. So wies der ehemalige niedersächsische Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke darauf hin, dass es noch weitere Überwachungsinstanzen gebe: Dazu zählten beispielswiese die Cross Compliance-Kontrolleure der Landwirtschaftskammer und die verschiedenen Kontrolleure der Qualitätssicherungssysteme wie Initiative Tierwohl, QS-Prüfsystem oder QM Milch.
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft betont, dass in der Geflügelhaltung ausnahmslos jeder Durchgang im Stall von einem Amtsveterinär überprüft werde. Im Rahmen dieser "Lebendtierbeschau" gebe es in der Hähnchenhaltung rund sieben bis acht amtliche Kontrollen pro Jahr.
Veterinärämter beklagen Personalmangel
Viele Veterinärämter würden der Forderung nach einer höheren Kontrolldichte gerne nachkommen. Ihnen fehlt es aber schlichtweg an Personal, um häufiger und umfassender zu kontrollieren.
Politik reagiert
Bund und Länder haben erkannt, dass etwas passieren muss: Das Bundeslandwirtschaftsministerium forderte daher bereits 2018 bessere Tierschutzkontrollen. Da dies jedoch Ländersache ist, mahnte die damalige Ministerin Klöckner die Kolleginnen und Kollegen auf Landesebene, die Defizite bei den Kontrollen in den Ställen zu beheben. Dafür müssen entsprechende Strukturen sowie personelle und finanzielle Ausstattungen geschaffen beziehungsweise gestärkt werden.
Einige Länder haben inzwischen reagiert. So kündigten zum Beispiel Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an, mehr Stellen für die Tierschutzkontrolle einzurichten. Außerdem soll die Kontrolle effektiver werden. Nordrhein-Westfalen hat dafür eine neue Tiergesundheitsdatenbank eingerichtet. Dieses Informationssystem soll vorhandene Daten aus der Überwachung sowie Informationen zu Schlachtbefunden und Daten zu Arzneimitteln zusammenführen und als Frühwarnsystem zur Verbesserung der Tiergesundheit dienen. Mit Hilfe dieser Daten sollen auch Tierhalterinnen und Tierhalter frühzeitig über mögliche Fehlentwicklungen informiert werden können.
Anfang 2021 beschloss die Bundesregierung zudem, dass künftig neben der Kontrolle von Tierhaltungsbetrieben, auch Kontrollen auf Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte (sogenannte VTN-Betriebe) stattfinden sollen. Studien zeigten, dass in solchen Betrieben an den Tierkadavern tierschutzrelevante Befunde erhoben werden können. Diese sollen auch helfen, Probleme auf den Tierhaltungsbetrieben zu erkennen.
Im Öko-Landbau wird mehr kontrolliert
Im Öko-Landbau gelten nicht nur strengere Regeln. Die höheren Anforderungen an die Tierhalterinnen und Tierhalter werden auch mindestens einmal im Jahr von einer unabhängigen Kontrollstelle überprüft. Das ist in der EU-Öko-Verordnung so geregelt. Noch strenger als die EU-Öko-Verordnung sind die Anforderungen der Öko-Anbauverbände.
Die allermeisten ökologischen Anbauverbände darunter Naturland und Bioland führen darüber hinaus einmal jährlich eine Tierwohlkontrolle auf den Betrieben durch. Demeter macht dies stichprobenartig. Regelmäßig kontrolliert werden auch Betriebe, die sich freiwillig einer der zahlreichen Tierschutz-Initiativen wie NEULAND, "Für mehr Tierschutz" (Deutscher Tierschutzbund) oder der Initiative Tierwohl angeschlossen haben. Hier finden die Kontrollen mindestens einmal jährlich statt.
Letzte Aktualisierung: 1. Dezember 2023
Weitere Informationen
BVL: Teil 2 des einheitlichen Jahresberichts 2022 zum MNKP (PDF)