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Wie kann ich im März Winterweizen von Wintergerste unterscheiden?

Frage von Dr. Konrad Wilhelm:

Wintergerste auf einem Feld
Quelle: Bernd Bundstein

Wie kann ich jetzt, Anfang März, die Pflanzen von Winterweizen und Wintergerste unterscheiden?

Antwort von Marcello Bartlotti:

Anfang März ist der Unterschied aufgrund der kleinen Pflanzen für den Laien schwer zu erkennen. Für ein geübtes Auge ist es jedoch relativ leicht, aus dem Auto heraus zu erkennen, um was es sich handelt:

Porträtfoto von einer Person, welche am Boden liegt und Pflanzen aus der Nähe betrachtet.
Marcello Bartlotti ist Ackerbauer und baut im Nebenerwerb Zuckerrüben, Mais, Weizen, Gerste und Hafer an.
Quelle: Marcello Bartlotti

Gerste ist Anfang Frühjahr meist noch etwas gelblich und auch größer als der Weizen. Der Weizen hingegen sticht durch ein sattes Grün heraus, ist jedoch noch etwas kleiner.

Um sich zu 100 Prozent sicher zu sein, sollte man eine einzelne Pflanze in die Hand nehmen und die sogenannten Blattöhrchen anschauen (siehe Bildergalerie).

Bei der Gerste umfassen diese den ganzen Halm, wohingegen sie beim Weizen nicht ganz so lang sind, jedoch bewimpert. Kleine Eselsbrücke: W wie Weizen, W wie Wimpern.

Antwort von Bernd Bundstein:

Porträtfoto eines Mannes vor Bergen im Hintergrund
Bernd Bundstein bewirtschaftet im Landkreis Northeim 80 Hektar Ackerland im Nebenerwerb und baut dort Winterweizen, Winterraps, Zuckerrüben und Dinkel an.
Quelle: Bernd Bundstein

Die Unterscheidungsmerkmale sind vor allem die Blattfarbe (bei der Gerste heller, teils gelblich) und die Blattform und -stellung (beim Weizen schmaler und steiler), wie auch auf den Fotos zu erkennen ist.

Generell ist es in dieser Jahreszeit aber für den Laien, besonders wenn er die beiden Getreidearten nicht nebeneinander betrachten kann, sehr schwierig diese zu unterscheiden.

 

Die Unterschiede im Bild


Die Antworten werden vom Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) inhaltlich nicht verändert. Sie spiegeln die Meinung der befragten Landwirtinnen und Landwirte wider und nicht zwangsläufig die des BZL.